Alarmplan

Personenschutz
hat absoluten Vorrang!

 

Feuerlöscher
Für die sofortige Bekämpfung entstehender Brände befinden sich Feuerlöscher in jedem Stockwerk am Ende der Flure im Treppenhaus.
Auslösung von Alarm
Bei Erkennen einer Brandgefahr ist die Schulleitung zu informieren.
Der Alarmknopf für beide Gebäude befindet sich im Sekretariat.
Im Brandfall kann auch der nächstgelegene Notmelder betätigt werden (dünne Glasscheibe eindrücken, roten Knopf drücken).
Neben den grünen Brandschutztüren ist über jedem Notmelder jeweils ein weiterer Kasten angebracht, in dem sich der Knopf zum Öffnen des Rauchabzuges unter der Decke des jeweiligen Treppenhauses befindet. Dieser ist bei Verqualmung eines Treppenhauses ebenfalls zu betätigen.
Alarmzeichen
Durch das Betätigen des Notmeldeknopfes wird als Alarmzeichen ein in Sekundenabständen unterbrochener Hupton ertönen. Zusätzlich kann der Alarm durch ein gleiches rhythmisches Klingelzeichen unterstützt werden (Klingelknopf in der Hausmeisterwohnung und im Konrektorzimmer).
Verhalten nach Alarmzeichen
Der unterrichtende Lehrer sorgt dafür, dass im Klassenraum alle Fenster geschlossen werden. (Verhinderung von Durchzug).
Die Lehrkraft versichert sich, wie viele Schülerinnen und Schüler anwesend sind und nimmt die Klassenliste mit.
Danach werden die Schüler geordnet aus dem Raum geführt.
Persönliche Gegenstände (Bücher, Mappen, Jacken) bleiben grundsätzlich zurück.
Die Klassenverbände verlassen geschlossen, zügig, aber ohne zu rennen, das Gebäude auf den festgelegten Fluchtwegen.
Beim Zusammentreffen an der Treppe hat immer die von oben kommende Klasse Vorrang. Sollte ein Fluchtweg versperrt sein, ist der Weg über das jeweils andere Treppenhaus zu benutzen.
Bei verqualmten Fluchtwegen kriechen!
Wenn möglich, sind die Klassen- und Flurtüren nach dem Passieren zu schließen.
Versammeln
Die Klassen werden auf dem Spielplatz versammelt, die Schülerinnen und Schüler  werden zusammengehalten und durchgezählt. Die Vollzähligkeit wird an die Konrektorin gemeldet.
Die Klassen warten auf  weitere Anweisungen. Das Schulgrundstück darf nicht verlassen werden.