1. Häusliche Arbeiten werden als sinnvoll angesehen.
Dazu gehören
1.1 nachbereitende Arbeiten,
1.2 vorbereitende Arbeiten wie Beschaffung fehlenden Materials, Packen der Schultasche...
1.3 selbstständig erledigte Hausaufgaben.
2. Beteiligung der Eltern
2.1 Die Erledigung der Hausaufgaben erfolgt selbstständig in Verantwortung der Kinder.
2.2 Zur Begleitung der Aufgaben nach 1.2. sind die Eltern verpflichtet.
2.3 Die Eltern werden informiert, wenn Aufgaben nicht erledigt wurden und wenn das selbstständige Lernen oder die Arbeitsfähigkeit des Schülers dadurch gefährdet wird.
2.4 Eltern erfahren von mehrfach nicht erledigten Aufgaben durch entsprechende Vermerke in Heft, Mappe oder Mitteilungsheft.
In Einzelfällen gibt es schriftliche Mitteilungen der Schule.
2.5 Mit der Elternschaft wird das Hausaufgabenkonzept erörtert.
2.6 Den Eltern und Kindern wird erläutert, welche Wirkungen Hausaufgaben nicht erzielen.
3. Wirkung der Hausaufgaben
3.1 Grundsätzlich werden Hausaufgaben befürwortet, wenn sie es ermöglichen
3.1.1 im Unterricht erworbene Kenntnisse zu üben und anzuwenden,
3.1.2 erworbene Fertigkeiten und fachspezifische Techniken zu üben und anzuwenden,
3.1.3 bestimmte Unterrichtsschritte vorzubereiten,
3.1.4 die selbstständige Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen zu fördern,
3.1.5 frei gewählte Themen selbstständig zu bearbeiten.
3.2 Hausaufgaben können demotivierend wirken, weil
3.2.1 die Kinder bei nicht gesicherter Vorbereitung mit ihrem Misserfolg allein bleiben,
3.2.2 elterliches Handeln nicht von didaktischem Denken geprägt ist, sondern von anderen Erwartungen, Ansprüchen und Hoffnungen,
3.2.3 bei Kindern der Eindruck verfestigt wird, dass andere zu besseren Leistungen kommen, weil ihre häusliche Betreuungssituation und die Arbeitsbedingungen ihnen Vorteile verschaffen,
3.2.4 die Kinder erfahren, dass die Hausaufgaben keinen Leistungserfolg mit sich bringen.
4. Um dem entgegenzuwirken, sind Hausaufgaben an Bedingungen zu knüpfen.
Die Lehrkräfte achten darauf, dass
4.1 das jeweilige Kind die Aufgaben möglichst ohne weitere Hilfe erledigen kann,
4.2 die Aufgaben im Unterricht vorbereitet wurden,
4.3 die zur Erledigung nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das jeweilige Kind als gesichert gelten können,
4.4 eine konstruktive Nachbesprechung im Unterricht erfolgt,
4.5 Fehler in Aufgaben oder die Feststellung, dass die Fähigkeiten nicht reichten, nicht zu Nachteilen für das Kind führt,
4.6 eine Kultur der positiven Fehlernutzung gefördert wird,
4.7 Die Möglichkeiten, Hausaufgaben differenziert zu stellen, geprüft wurden, damit die jeweiligen Voraussetzungen des Kindes, seine Belastbarkeit und die ihm zur Verfügung stehenden räumlichen und materiellen Gegebenheiten beachtet sind.
5. Die Qualität sinnvoller Aufgaben
5.1 Qualitätsstandards für sinnvolle HA legen die Fachbereiche fest.
5.2 Reines Wiederholen und Reproduzieren führt nicht automatisch zu sinnvoller Festigung.
5.3 Formen intelligenten Übens können sinnvollerweise unter Begleitung der Lehrkräfte durchgeführt werden.
5.4 Die Lehrkräfte prüfen, ob der Zeitaufwand für Vorbereitung und Nachbearbeitung der Hausaufgaben angemessen ist, d.h., ob die Zeit effektiver für schulisches Üben genutzt werden muss.
5.5 Die Auswahl stellt hohe didaktische Anforderungen, wenn negative Auswirkungen vermieden werden sollen (z.B. kein Leseverstehen und keine Leseerfahrung durch Lautlesen; Diktatkompetenz, aber keine Schreibkompetenz; Rechenfähigkeit ohne Anwendungskompetenz oder eigenen Zugriff bei wechselnder Aufgabenstellung; Einüben falscher Begriffe durch Wiederholen des falsch Gelernten).
6. Wenn die Einhaltung der Bedingungen nicht gewährleistet ist, wird auf Hausaufgaben verzichtet.
7. Mitwirkung der Eltern bei Hausaufgaben
7.1 kann sinnvoll sein, wenn die Bedingungen stimmen,
7.2 kann kontraproduktiv sein, wenn die in der Schule angebahnten Lernwege von den Eltern verlassen werden,
7.3 kann zum Misserfolg beitragen, wenn es mit Überforderungen oder familiären Auseinandersetzungen verbunden ist,
7.4 kann die schulische Arbeit behindern, wenn sich Kinder nicht mehr selbst fordern, weil sie auf die nachmittägliche Unterstützung bauen.
8. Eltern wollen durch die Hausaufgaben über den Leistungsstand der Kinder informiert werden, aber Hausaufgaben geben keine Auskunft über den Stand im Lernprozess, da sich nicht die Mitarbeit des Kindes und seine Leistungen in der Schule und Lernschwierigkeiten widerspiegeln.
9. Einzelregelungen
Wenn unter Einhaltung des o.a. Rahmens Hausaufgaben erteilt werden, gilt:
9.1 die Lehrkräfte koordinieren den Zeitbedarf,
9.2 der Zeitaufwand überschreitet 30 Minuten im Anfangsunterricht und danach 45 Minuten nicht, zuzüglich einer angemessenen Zeit für vorbereitende Arbeiten,
9.3 Vorrang haben Aufgaben im Bereich Lesen und Schreiben,
9.4 der Umfang wird so bemessen, dass auch eine sachgerechte Form erwartet werden kann,
9.5 Hausaufgaben werden nicht benotet, konstruktive und lobende Anmerkungen ohne Ziffernnoten sind aber sinnvoll,
9.6 Es gibt keine Sanktionen wegen nicht gemachter Hausaufgaben (im Gegensatz zu nicht geleisteter Arbeit in der Schule),
9.7 Eltern werden informiert, wenn sich die mangelnde vorbereitende Ausstattung des Kindes auch auf die Gesamtleistung auswirkt,
9.8 abgesehen von Lektüreangeboten werden über Wochenenden und Ferien keine Hausaufgaben aufgegeben.
10. Für Kinder, die wegen unzureichender Rahmenbedingungen im Nachteil sind, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Dazu gehören:
10.1 betreuende Begleitangebote im Rahmen der personellen Ressourcen,
10.2 Zusammenarbeit mit außerschulischen Angeboten (z.B. Kita-Betreuung),
10.3 Hilfsangebote für Eltern.
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